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Industriemeister:innen werden in Führungsposition im Unternehmen eingesetzt. Sie steuern Arbeitsprozesse in den Tätigkeitsbereichen Technik und Betriebswirtschaft, führen und entwickeln Personal und unterstützen die Geschäftsführung bei Investitionsentscheidungen. Zudem sorgen sie dafür, dass Qualitätsstandards und Umweltschutzauflagen eingehalten werden.

In der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister:in (IHK) wird fundiertes Wissen vermittelt zu den fachspezifischen und zu fachübergreifenden Themen. Eine Spezialisierung erfolgt entsprechend des vorhandenen Berufsprofils - hier Mechatronik.


Die Fortbildung erfolgt berufsbegleitend in Teilzeit.


1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten


2. Teil Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Organisation"
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planung, Steuerung und Kommunikation
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement
  • Handlungsbereich "Technik für Metall"


Extrakosten fallen an für:

  • Lernmittel (ca. 350,00 €)
  • vor den Prüfungsterminen BQ und HQ bieten wir jeweils 1 Woche Intensivtraining an (Kosten variabel)
  • AEVO - Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der AEVO (Ausbildereignung) ist nachzuweisen für die HQ-Prüfung. Dieser ist im Stundenplan inkludiert (Kosten variabel)
  • Prüfungsgebühr IHK (zur Zeit  BQ 200,00 € + HQ 320,00 €)


* Änderungen vorbehalten


Zulassungsvoraussetzungen für Metaller:

  • Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
    - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    - eine mindestens vierjährige Berufspraxis.


  • Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    - das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
    - ein weiteres Jahr Berufspraxis. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung beschriebenen Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.


Hinweise:

  • Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung) zu erbringen.
  • Eine Anmeldung ist per Email möglich. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Anmeldeformular. Sie finden es rechts bei den Downloads.  


Hinweis der IHK:

Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.


Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin:

t.malkmus@wisoak.de, 0471 595 27


Hinweis:

Eine Anmeldung ist nur per Email möglich. Verwenden Sie dazu bitte das Anmeldeformular. Sie finden das Anmeldeformular recht unter Downloads

Voraussetzung:

Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Teilnahmegebühr ohne Kammercard
€ 6900,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard
€ 6210,00